Spendenverteilung 2025

Wer kann Unterstützung bekommen?

Im Rahmen der Liquidation der Dachzeltnomaden Hilfsorganisation möchten wir noch verbliebene Spendengelder so direkt und unbürokratisch wie möglich an Betroffene der Flutkatastrophe 2021 weitergeben.

Damit die Unterstützung gezielt und und im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgen kann, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du musst nachweislich von der Flut 2021 betroffen sein. Ein Betroffenennachweis ist erforderlich.
  • Gefördert werden Anschaffungen / Dienstleistungen / Handwerkerleistungen, die deine Wohn- oder Lebensqualität verbessern und im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 stehen.
  • Die Unterstützung erfolgt in Form von einer Übernahme einer oder mehrerer bereits bezahlter Rechnungen.
  • Der Förderbetrag ist auf maximal 2.500€ pro Haushalt begrenzt.
  • Du darfst für die Aufwendungen keine anderen Fördermittel, Versicherungsleistungen oder andere Erstattungen erhalten oder beantragt haben.

Hinweis:
Die zur Verfügung stehenden Spendenmittel sind begrenzt. Das Projekt ist zunächst für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.10.2025 angesetzt. Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle eingehenden Anträge berücksichtigt oder in voller Höhe gefördert werden können. Anträge, die nach dem 10.10.2025 eingehen, kommen auf eine Warteliste und werden nur bearbeitet, wenn noch Spendengelder vorhanden sind.

Was kann unterstützt werden?

Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen z.B.:

Wie läuft die Antragsstellung?

Fülle den unten verlinkten Antrag komplett aus und schicke ihn in einer formlosen E-Mail an info@dzn-hilfe.com (Ansprechpartner: Thilo Vogel). Bitte denk daran, dass dein Antrag vollständig ist. Es können nur Anfragen bearbeitet werden, die folgende Unterlagen enthalten:

  • Dein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular als PDF
  • Deinen Betroffenennachweis als PDF
  • Die Rechnunge(en) deiner Anschaffungen / Dienstleistungen / Handwerkerleistungen als PDF

Hinweis:
Wenn du uns die Arbeit erleichtern willst, reiche die Dokumente bitte als ein zusammenhängendes PDF ein.

Wir freuen uns auf Deine Anfrage und hoffen, Dir auf diese Weise noch einmal ganz konkret helfen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich meinen Antrag nach dem 10.10.2025 einreiche?

Aufgrund der vielen Anträge, die uns derzeit erreichen, können alle Anträge, die nach dem 10.10.2025 eingehen, leider nicht mehr direkt berücksichtigt werden. Sie kommen zunächst auf eine Warteliste und werden nur bearbeitet, wenn noch Spendengelder zur Verfügung stehen.

Kann ich mehrere Rechnungen einreichen?

Ja, du kannst auch mehrere Rechnungen einreichen, bis die Fördergrenze von maximal 2500 Euro überschritten ist. Bitte beachte, dass für alle Rechnungen gilt, dass du dafür bisher keine Förderung erhalten oder beantragt hast. Bitte reiche nur so viele Rechnungen ein, wie notwendig sind, um die Fördersumme von 2500 Euro zu überschreiten. Unnötig viele Rechnungen machen Arbeit, die wir uns sparen können. 

Kann ich auch eine Rechnung einreichen, die größer als 2500 Euro ist?

Ja, das ist kein Problem. Bitte beachte nur, dass du für die eingereichte Rechnung bisher keine Förderung oder Unterstützung von anderer Stelle erhalten hast. Dies musst du uns auf dem Antragsformular bestätigen.

Kann ich den Antrag auch per Post einreichen?
Ja, du kannst deinen Antrag auch per Post einreichen. Dann dauert die Bearbeitung nur etwas länger.
Sende deinen Antrag bitte an folgende Adresse:
Dachzeltnomaden Hilfsorganisation gGmbH
z. Hd. Thilo Vogel
Kann ich meine Dokumente auch abfotografieren und als Bilddatei schicken?

Damit uns die Bearbeitung der Anträge erleichtert wird, bitten wir dich, nur PDF-Dokumente einzusenden. Normalerweise bieten die Notitz-Apps deines Handys eine Scanfunktion. Wenn nicht, lade dir eine kostenlosen Scann-App herunter. Damit sollte die Erstellung eines PDFs kein großes Problem darstellen. Wenn doch, lass dir dabei von Freunden oder Bekannten helfen.

Kann ich auch eine Rechnung einreichen, die direkt von der Dachzeltnoamden Hilfsorganisation bezahlt wird?

Das ist kein Problem. Du kannst entweder eine an dich oder an die Dachzeltnomaden Hilfsorganisation adressierte Rechnung einreichen. Wir begleichen dann den Rechnungsbetrag direkt auf das Konto des Rechnungsstellers. Bitte beachte, dass die Rechnung in diesem Fall 2500 Euro nicht überschreiten darf.

Muss ich den erhaltenen Betrag versteuern?

Nein. Spenden, die auf ein privates Konto eingehen, gelten nicht als steuerpflichtige Einnahmen, sofern keine Gegenleistung erfolgt und sie keiner der sieben Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 2 EStG) zugeordnet werden können.

Achtung:
Anders verhält es sich, wenn mit der Spende direkt eine Rechnung eines Unternehmens oder Gewerbetreibenden beglichen wird. In diesem Fall liegt aus steuerlicher Sicht eine Einnahme mit Gegenleistung vor – und diese ist in der Regel einkommen- und ggf. umsatzsteuerpflichtig beim leistungserbringenden Unternehmen.